Für verifizierte Organisationen

Nachweise ausstellen.
Veränderungen erkennen.

Machen Sie Ihre ausgestellten Nachweise überprüfbar. Wir verbinden Aussteller und Empfänger, damit registrierte Angaben geprüft und Veränderungen an Nachweisen erkannt werden können.

Nur zuvor verifizierte Organisationen erhalten Zugang zur Registrierung und zum Dokumentabgleich.

S2-ID

S2-DEMO-HERO

Digitaler Nachweis

M. M.

Aussteller
Beispiel GmbH
Beschäftigungszeitraum
01.09.2021 – 31.08.2024
Nachweistyp
Arbeitszeugnis
Ausgestellt
12.09.2024
Nachweis gültigRegistriert bei S2 Verification.

Dokumentenabgleich

Übereinstimmung bestätigt

Der geprüfte Textinhalt stimmt mit der registrierten Referenz überein.

Vielseitig einsetzbar

Für unterschiedlichste Nachweise.

Arbeitszeugnisse

Ein Zeugnis. Zwei Organisationen.

Ein Arbeitgeber stellt ein Arbeitszeugnis aus. Bei einer Bewerbung erhält es ein anderes Unternehmen. Für den Empfänger ist entscheidend, ob der vorgelegte Nachweis seit seiner Ausstellung verändert wurde.

Ohne eine verlässliche Vergleichsgrundlage lässt sich das nicht ohne Weiteres feststellen.

01 / 07 · Ausgangspunkt

Ihr Anwendungsfall ist nicht dabei?

S2 ist nicht auf die gezeigten Nachweisarten beschränkt. Sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen. Anwendungsfall besprechen

Warum S2

Weniger Rückfragen.
Mehr Klarheit bei Nachweisen.

Ob ein Nachweis nach seiner Ausstellung verändert wurde, lässt sich nicht immer erkennen. S2 schafft eine verlässliche Grundlage für den Abgleich mit den vom Aussteller registrierten Angaben und Dokumentinhalten.

01

Prüfaufwand reduzieren

Registrierte Nachweise lassen sich direkt überprüfen. Das reduziert manuelle Rückfragen beim Aussteller und vereinfacht die Prüfung für den Empfänger.

02

Veränderungen erkennen

Vergleichen Sie Angaben und Dokumentinhalte mit der registrierten Referenz. Veränderungen werden erkennbar, ohne dass Sie sich allein auf das vorgelegte Dokument verlassen müssen.

03

Nachweise widerrufen

Aussteller behalten die Kontrolle über ihre eigenen Nachweise und können diese bei Bedarf widerrufen. Der aktuelle Status ist bei der Prüfung unmittelbar ersichtlich.

So funktioniert S2

Vom Aussteller
zum Empfänger.

Organisationen registrieren die von ihnen ausgestellten Nachweise. Dokumentinhaber reichen diese weiter. Eine verifizierte Empfängerorganisation übernimmt den Dokumentabgleich.

Eine Organisation kann dabei beide Rollen übernehmen: Nachweise ausstellen und erhaltene Nachweise prüfen. So entsteht ein Kreislauf zwischen Ausstellern und Empfängern.

Sie möchten S2 kennenlernen? Der Einstieg beginnt mit einer persönlichen Demo.

  1. 01

    Organisation freischalten

    Vor der Freischaltung wird Ihre Organisation manuell geprüft. Anschließend erhalten Sie eine persönliche Einweisung.

  2. 02

    Ausgestellten Nachweis registrieren

    S2 erstellt aus Ihrem hochgeladenen Nachweis eine PDF mit S2-ID und QR-Code und hinterlegt sie als Referenz.

  3. 03

    Dokument weitergeben

    Der Dokumentinhaber erhält die registrierte PDF und kann sie beispielsweise bei einer Bewerbung einreichen.

  4. 04

    Erhaltene PDF abgleichen

    S2 gleicht den Text des hochgeladenen Nachweises mit der registrierten Referenz ab und zeigt das Ergebnis.

Zwei Zugangswege

Was eine Prüfung aussagt.

Die öffentliche Nachweisabfrage und die Prüfung durch verifizierte Organisationen bieten unterschiedliche Einblicke und Prüfmöglichkeiten.

Ohne Organisationszugang

Öffentliche Nachweisabfrage

Der QR-Code führt über die S2-ID zum registrierten Nachweis bei S2.

  • Prüfen, ob ein Nachweis registriert ist.
  • Personenbezogene Angaben werden nur eingeschränkt angezeigt.
  • Kein Abgleich mit dem Text der vorgelegten PDF.
Für verifizierte Organisationen

Erweiterte Nachweisprüfung

Mehr Einblick in registrierte Nachweise und deren Inhalte.

  • Erweiterte Einsicht in registrierte Angaben.
  • Dokumenttext mit der registrierten Referenz vergleichen.
  • Übereinstimmungen und Abweichungen nachvollziehen.

S2 vergleicht derzeit den erkannten Dokumenttext mit der registrierten Referenz. Bilder und Gestaltung werden dabei noch nicht berücksichtigt. Die sachliche Richtigkeit der Angaben wird nicht unabhängig geprüft. Eine festgestellte Abweichung bedeutet nicht automatisch, dass eine absichtliche Fälschung vorliegt.

Zugang und Daten

Klare Rollen.
Ein begrenzter Zweck.

S2 verbindet die Registrierung und Prüfung von Nachweisen mit klar geregelten Zugriffsrechten. Organisationen behalten die Kontrolle über ihre eigenen Dokumente und Daten.

Zugang nur für verifizierte Organisationen

Nur zuvor verifizierte Organisationen können Nachweise registrieren und den geschützten Dokumentenabgleich nutzen. Privatpersonen erhalten keinen Organisationszugang.

Kontrolle über eigene Nachweise

Organisationen können ihre registrierten Nachweise einsehen und verwalten. Andere Organisationen erhalten keinen freien Zugriff auf diese Dokumente.

Klare Verantwortung

S2 stellt die registrierte Referenz für spätere Prüfungen bereit. Die Verantwortung für die Richtigkeit der ausgestellten Angaben bleibt beim jeweiligen Aussteller.

Das Netzwerk

Vertrauen verbindet.

S2 FÜR IHRE ORGANISATION

Erleben Sie S2 in einer persönlichen Demo.

Demo vereinbaren

Wir zeigen Ihnen die Plattform und besprechen,
wie S2 in Ihrer Organisation eingesetzt werden kann.

Sie möchten uns lieber direkt kontaktieren?

kontakt@s2verification.com
FAQ

Vor dem ersten Nachweis.

Kann eine Privatperson Dokumente registrieren?

Nein. Nur zuvor verifizierte Organisationen können Nachweise registrieren. Privatpersonen können ihre erhaltenen Nachweise jedoch weitergeben und über den QR-Code öffentlich aufrufen.

Was bestätigt ein grüner Haken?

Ein grüner Haken beim Dokumentabgleich zeigt, dass der geprüfte Text mit der registrierten Referenz übereinstimmt. Ob ein Nachweis widerrufen wurde, wird separat angezeigt. Die Prüfung bestätigt nicht, ob die enthaltenen Angaben sachlich richtig sind.

Was ist die S2-ID?

Die S2-ID ist die eindeutige Kennung eines bei S2 registrierten Nachweises. Sie befindet sich zusammen mit dem QR-Code auf dem Dokument und ermöglicht die öffentliche Abfrage der Registrierung. Ob die vorgelegte PDF unverändert ist, lässt sich allein anhand der S2-ID nicht feststellen.

Reicht es, den QR-Code zu scannen?

Für die öffentliche Abfrage der Registrierung ja. Soll zusätzlich geprüft werden, ob der Inhalt der vorgelegten PDF mit der registrierten Referenz übereinstimmt, ist ein entsprechender Organisationszugang erforderlich.

Was passiert bei einer Abweichung oder einem Widerruf?

Eine Abweichung bedeutet, dass der geprüfte Text nicht mit der Referenz übereinstimmt. Ein Widerruf bedeutet, dass der Aussteller den Nachweis zurückgezogen hat. Auch ein übereinstimmender Nachweis kann widerrufen sein.

Was bedeutet ein abgelaufener Nachweis?

Ein Nachweis kann eine vom Aussteller festgelegte Gültigkeitsdauer haben. Ist diese überschritten, gilt der Nachweis als abgelaufen. Die entsprechende Statusanzeige ist für S2 geplant und wird unabhängig von einem möglichen Widerruf behandelt.

Welche Dateien können registriert werden?

Aktuell können Nachweise im PDF-Format registriert werden. Weitere Dateiformate sind derzeit nicht Bestandteil der Registrierung.

Wie beginnt die Nutzung?

Vereinbaren Sie eine Demo. Anschließend prüfen wir Ihre Organisation und klären den vorgesehenen Einsatz. Nach Freischaltung erhalten Sie eine persönliche Einweisung in die Plattform.

Welche Nachweistypen unterstützt S2?

S2 unterstützt aktuell Arbeits- und Abschlusszeugnisse. Weitere Nachweisarten wie Schulungs- und Qualifikationsnachweise sind bereits vorgesehen. Auch behördliche Bescheinigungen und andere Dokumenttypen kommen infrage. Welche Anforderungen dafür bestehen, klären wir gemeinsam mit Ihnen. Anwendungsfall besprechen

Kann eine Organisation mehrere Nachweistypen registrieren?

Ja. Eine Organisation kann über ihren Zugang unterschiedliche Nachweistypen registrieren und verwalten. Welche Nachweistypen sie ausstellen kann, richtet sich nach ihrer Rolle und den jeweiligen Voraussetzungen.

Ersetzt S2 eine amtliche Beglaubigung?

Nein. Ob ein über S2 registrierter Nachweis in einem bestimmten Verfahren akzeptiert wird, entscheidet die jeweilige empfangende Stelle. S2 ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene amtliche Beglaubigung.